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Hintergrundbild Partyservice Kessel

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kessel Catering
Ebbes vum „Kessel“
Kaiser-Wilhelm-Str. 11
67550 Worms



§ 1
Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Rahmenbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen und uns unseren Kunden dar. Diese haben wir in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst. Sie dienen als Grundlage unserer Zusammenarbeit und als rechtlicher Rahmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an.

§ 2
Angebote / Vertragsschluss

Auf Anfrage unserer Kunden erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist dieses Angebot freibleibend. Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Durch Annahme dieses Angebots in Schrift- oder Textform kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

§ 3
Umfang der Leistungen

Grundsätzlich ist Kessel Catering verpflichtet alle vertraglich vereinbarten Produkte und Leistungen zu liefern. Sollte aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Produkte, insbesondere aufgrund saisonaler Einflüsse eine Änderung der Produktvorschläge notwendig sein, ist Kessel Catering berechtigt zumutbare Änderungen vorzunehmen. Kessel Catering wird den Kunden hierüber rechtzeitig im Vorfeld informieren.
Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt an die vom Auftraggeber in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferadresse am vereinbarten Tag. Sofern in der Auftragsbestätigung konkrete Zeiten angegeben sind, wird Kessel Catering alles in ihrem Verantwortungsbereich liegende unternehmen um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss, die zu einer Verzögerung bei der Leistungserbringung führen, hat der Auftraggeber zu verantworten. Eine Haftung für zeitliche Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Kessel Catering liegen, wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kessel Catering rechtzeitig auf Besonderheiten der Örtlichkeit hinzuweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfindet, schwer zugänglich sind, diese beispielsweise nur über mehrere Etagen, Treppen, lange Wege oder ähnliches erreichbar sind. Selbiges gilt für Einschränkungen bei der Anfahrt bzw. einer schlechten Parkplatzsituation. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund
derartiger Erschwernisse auftreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4
Überlassung von Gebrauchsmaterialien

Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle von Kessel Catering gelieferten Gebrauchsgegenstände (z.B. Kühlgeräte, Geschirr, Besteck, Tischdecken, Dekoration, etc.) während der Dauer der Überlassung mit erhöhter Sorgfalt zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Anlieferung alle Gebrauchsgegenstände auf deren Funktionalität oder auf Schäden hin zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber bei Anlieferung Mängel an den überlassenen Gebrauchsgegenständen erkennt, sind diese unverzüglich gegenüber Kessel Catering anzuzeigen und zu reklamieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die überlassenen Gebrauchsgegenstände während der Dauer der Überlassung sorgfältig zu behandeln und unbeschädigt nach Ende der Veranstaltung zurückgegeben. Für etwaige Beschädigungen, Fehlmengen, Bruch, etc. hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten. Dem Auftraggeber bleibt es
unbenommen einen geringeren Schaden als von Kessel Catering veranschlagt nachzuweisen. Je nach Aufwand und Größe der Veranstaltung ist Kessel Catering berechtigt für die Dauer der Gebrauchsüberlassung eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese ist üblicherweise im Auftrag mit angegeben. Kessel Catering verpflichtet sich, die erhaltene Kaution nach vollzähliger Rückgabe der unbeschädigten Gebrauchsgegenstände zurückzuzahlen. Im Falle von Beschädigungen ist Kessel Catering berechtigt, den Schadensbetrag von der erhaltenen Kaution in Abzug zu bringen.

§ 5
Abnahme der Leistungen / Reklamationen

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Mängel können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie unmittelbar bei Erhalt der Lieferung / Leistung bzw. bei Abholung erfolgt. Sofern der Auftraggeber feststellt, dass Waren oder Leistungen mangelhaft sind, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Minderung zu.
Fehlerhafte Bestellungen auf Seiten des Auftraggebers oder eine kurzfristige Änderung der zu bewirtenden Personenzahl können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Kessel Catering weist darauf hin, dass angelieferte Speisen fachgerecht gelagert werden müssen.
Lagerschäden (Verderben der Ware durch unsachgemäße Lagerung), insbesondere durch fehlende Kühlung, sind von der Haftung ausgeschlossen.

§ 6
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet Kessel Catering bei der Erbringung seiner Leistungen zu unterstützen. Insbesondere ist er verpflichtet sicher zu stellen, dass Servicepersonal bzw. Mitarbeiter von Kessel Catering Zugang zu dem Veranstaltungsräumen haben und Verantwortliche vor Ort sind um Cateringleistungen sowie Gebrauchsmaterial abzunehmen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus sicher zu stellen, dass die im Rahmen der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen sowie Anmeldungen ordnungsgemäß vorgenommen wurden (z.B. GEMA). Er hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Planung, Organisation und Durchführung vor Ort nicht verzögert oder beeinträchtigt wird und entsprechende Ansprechpartner benannt werden, die die Leistungen von Kessel Catering vor Ort prüfen und abnehmen.

§ 7
Teilnehmerzahl / Veranstaltungszeit

Der Auftraggeber ist verpflichtet Kessel Catering frühzeitig über eine Änderung der zu bewirtenden Teilnehmerzahl zu informieren. Spätestens 10 Werktage vor Durchführung der Veranstaltung ist der Auftraggeber verpflichtet, die genaue Anzahl der zu bewirtenden Personen bekannt zu geben. Kessel Catering ist berechtigt, bei einer Überschreitung der tatsächlichen Teilnehmerzahl sowie einer Unterschreitung der im Auftrag angegebenen Personenzahl bis maximal 10% auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl abzurechnen. Im Falle einer Unterschreitung um mehr als 10 % ist Kessel Catering berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen zu erhöhen.
Ein Anspruch auf eine Verschiebung des Veranstaltungstages, der Veranstaltungszeit sowie der Veranstaltungsdauer besteht nicht. Kessel Catering wird versuchen auf derartige Anfragen kulant zu reagieren, ein Rechtsanspruch auf derartige Änderungen von Seiten des Kunden besteht gleichwohl nicht.

§ 8
Stornierung bzw. Kündigung / Rücktritt

Mit der Annahme des Angebots von Kessel Catering in Text- oder Schriftform ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Dieser ist bindend und kann lediglich nach Maßgabe der nachfolgenden Stornobedingungen storniert bzw. gekündigt werden:
bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Vertragssumme,
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme,
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme,
bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vertragssumme,
danach 100 % der Vertragssumme;
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9
Rücktritt/ Kündigung durch Kessel Catering

Kessel Catering ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen/ Anzahlungen des Auftraggebers auch nach Verstreichen einer angemessenen Zahlungsfrist mit Ablehnungsandrohung nicht erbracht wurden. Die Kündigung aufgrund Zahlungsverzuges des Auftraggebers rechtfertigt grundsätzlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Höhe der oben bezeichneten Stornierungskosten. Kessel Catering ist berechtigt, einen höheren Schaden gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Kessel Catering steht darüber hinaus ein Kündigungsrecht zu, wenn der von dem Auftraggeber gewählte Veranstaltungsort die Erbringung der Leistung unzumutbar erschwert oder unmöglich macht. Kessel Catering ist ebenfalls berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber Vertragsverpflichtungen zur Leistungserbringung oder Bereitstellung von Gebrauchsgegenständen nicht oder nur unzureichend nachkommt und die Erbringung der
vertraglichen Leistung deshalb unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird. Im Falle der Undurchführbarkeit des Vertrages aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch der Firma Kessel Catering unberührt.

§ 10
Zahlungsbedingungen

Kessel Catering ist berechtigt bei Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Die Anzahlung hat bargeldlos auf das auf dem Auftrag angegebene Geschäftskonto von Kessel Catering zu erfolgen. Nach durchgeführter Leistung stellt Kessel Catering eine Abschlussrechnung an den Auftraggeber. Diese ist mit einer Frist von 7 Bankarbeitstagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer
ausdrücklichen Mahnung bedarf.

§ 11
Persönliche Daten

Kessel Catering weist den Auftraggeber darauf hin, dass für die Dauer des Auftrages und dessen Abwicklung die erforderlichen persönlichen Daten des Auftraggebers gespeichert werden. Hierzu erklärt der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis. Kessel Catering wird die persönlichen Daten vertraulich behandeln und nach Abschluss der Veranstaltung (mit Zahlung der Abschlussrechnung) endgültig löschen. Ausgenommen hiervon sind Daten, die der steuerlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Diese werden umgehend nach Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungspflicht endgültig gelöscht.

§ 12
Gerichtsstandsvereinbarung

Für alle rechtlichen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kessel Catering und seinen Kunden wird als örtlicher Gerichtsstand Worms vereinbart.

§ 13
Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

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